Kostenerstattung



Zunächst trägt jeder Patient die Kosten selbst.

Private Krankenkassen:
Sie bekommen eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker und Osteopathen. Die Erstattung variiert im Rahmen Ihres Tarifs.

Gesetzliche Krankenkassen:
Osteopathie ist keine Kassenleistung. Manche Kassen zahlen inzwischen einen Anteil an der Rechnung.

Infos unter: www.osteokompass.de/krankenkassen

Meist wird ein Privatrezept von einem Ihrer Ärzte verlangt über Osteopathie. Das kann der Hausarzt, Gynäkologe, Orthopäde, Zahnarzt, etc. ausstellen. Es geht nicht auf deren Budget.

Selbstzahler:
Sie bekommen eine formlose Rechnung

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Praxis für Osteopathie und Naturheilkunde
Sabine Schöne - Heilpraktikerin

Kirchheimer Straße 64c
(Hinterhaus rechts)
70619 Stuttgart (Sillenbuch)

Telefon 0172 / 3033669
E-Mail: info@osteopathie-schoene-sabine.de

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