Kostenerstattung
Zunächst trägt jeder Patient die Kosten selbst.
Private Krankenkassen:Sie bekommen eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker und Osteopathen. Die Erstattung variiert im Rahmen Ihres Tarifs.
Gesetzliche Krankenkassen:Osteopathie ist keine Kassenleistung. Manche Kassen zahlen inzwischen einen Anteil an der Rechnung.
Infos unter:
www.osteokompass.de/krankenkassen
Meist wird ein Privatrezept von einem Ihrer Ärzte verlangt über Osteopathie. Das kann der Hausarzt, Gynäkologe, Orthopäde, Zahnarzt, etc. ausstellen. Es geht nicht auf deren Budget.
Selbstzahler:Sie bekommen eine formlose Rechnung